Bevor dein neues Firmenschild an die Fassade kommt, lohnt ein kurzer Blick in die Thüringer Bauordnung – denn nicht jedes Werbeschild darf einfach so hängen.
Ohne Genehmigungsverfahren geht es nach § 63 ThürBO vor allem in drei Fällen: bei Werbeanlagen bis 1 m² Ansichtsfläche, bei befristeter Werbung für höchstens zwei Monate (beides nicht im Außenbereich) und bei Werbeanlagen bis 10 m Höhe in Gewerbe- und Industriegebieten, die per Bebauungsplan festgesetzt sind.
Aber: verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Gestaltungssatzungen deiner Gemeinde, Denkmalschutz und Verkehrssicherheit gelten trotzdem – im Zweifel lohnt eine kurze Nachfrage beim Bauamt.
Du planst ein Fassadenschild, Profilbuchstaben oder eine Fensterbeschriftung? Wir von der Medienfabrik Stadtlengsfeld beraten dich vorab und setzen es passend um – ruf uns an unter (0 369 65) - 81 78 88.