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Ab 27. September ist „klimaneutral“ in der Werbung verboten

24.08.2026

Wer jetzt noch „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ auf Flyer, Fahrzeug oder Verpackung druckt, riskiert ab dem 27. September 2026 eine Abmahnung. Die neue EU-Regelung (EmpCo-Richtlinie, umgesetzt im Wettbewerbsrecht) verbietet pauschale Umweltaussagen ohne wissenschaftlichen Nachweis – und es gibt keine Übergangsfrist: Auch bereits produzierte Werbemittel müssen ab dem Stichtag den neuen Regeln entsprechen.

Prüfe jetzt deine Beschriftungen, Prospekte und Verpackungen – wir gehen deine Werbemittel gern mit dir durch und gestalten Betroffenes rechtssicher neu.

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