Ein Social-Media-Beitrag muss künftig nicht mehr nur im geöffneten Post, sondern schon im Vorschaubild – dem Grid – klar als Werbung erkennbar sein, wenn der kommerzielle Zweck nicht offensichtlich ist. Das hat das LG Köln im Mai 2026 entschieden.
Reicht "Sponsored by" oder "Kooperation"? Nein. Laut BGH und Bundesverfassungsgericht sind solche Formulierungen nicht ausreichend – nötig ist eine klare Kennzeichnung als "Werbung" oder "Anzeige".
Betrifft nicht nur Influencer: Auch Unternehmens-Posts mit werblichem Charakter, der nicht klar aus dem Kontext hervorgeht, fallen darunter.
Wenn wir Social-Media-Content für dich gestalten, behalten wir sowas im Blick – rechtssicher UND ansprechend.
Hinweis: Diese Information ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.